Ende der 70er Jahre hatte sich die Situation bei der Bereitstellung gesicherter Fernsprech- und Fernschreibkanäle für das ZK der SED soweit entspannt, dass man schrittweise dazu überging, Gespräche, welche vorher über das RFN abgewickelt wurden, nunmehr drahtgebunden zu führen.
Mit der rasch fortschreitenden Einführung des S1-Netzes war die Kommunikation über gesicherte Nachrichtenleitungen zunächst auf Bezirksleitungsebene, später auch auf Kreisleitungsebene möglich. In einer Hausmitteilung vom 29.03.1977 wies der Leiter der Abt. Fernmeldewesen im ZK, Heinz Lübbe, die Mitglieder des Politbüros darauf hin, dass von nun an die Möglichkeit besteht, auch über Drahtverbindungen zu kommunizieren. Dazu wurde auch ein spezielles Fernsprechverzeichnis für verschlüsselte Verbindungen herausgegeben.
Im Oktober 1982 erging vom ZK die Weisung an die Bezirksleitungen, untereinander nur noch drahtgebunden zu kommunizieren. Die Einwahl in das RFN wurde unterbunden. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei gestörten Leitungswegen, war die zeitweilige Nutzung einer Richtfunkstrecke gestattet, wobei der Gesprächsteilnehmer auf die Abhörbarkeit hingewiesen wurde.
Oft wird in diesem Zusammenhang von einigen „Experten“ vom sog. „Schweigenetz“ gesprochen. Dies ist natürlich Unsinn. Es gab ganz einfach keinen Grund mehr, über das RFN zu sprechen und die Verbindungswege mit teurer Chiffriertechnik zum Führen von verschlüsselten Fernsprechverbindungen zu ertüchtigen. Nur die ohnehin schon immer chiffrierten Fernschreibverbindungen der Netzebene 1, vom ZK zu den Bezirksleitungen, wurden noch zu etwa 30 % über das RFN abgewickelt. In Netzebene 2 wurde das RFN allerdings weiterhin als stabiles Nachrichtenmittel zur Fernsprech- und Fernschreibübertragung genutzt. Bis zur flächendeckenden Ausrüstung aller Endstellen in den Kreisleitungen mit S1 Anschlüssen sollte dies auch so bleiben. Bis Ende des Jahres 1985 waren dann auch alle Endstellen in den Kreisleitungen mit absolut sicherer Chiffriertechnik vom Typ T-310 ausgerüstet.
Am 16.06.1982 wurde dann mit Blick auf die vorgenannten Schlussfolgerungen auf höchster Ebene des ZK beschlossen, dass RFN aus dem Parteivermögen auszugliedern und zum 01.01.1984 an die Deutsche Post zu übergeben.