Die Zeitpunkt des Beschlusses zur Errichtung eines eigene Richtfunknetzes im August 1955 noch nicht einsatzbereiten Stationen wurden schrittweise fertiggestellt und neue Stationen hinzugeplant. Ziel des neuen Fernsprechnetzes war die Sicherstellung ununterbrochener Kommunikationsmöglichkeiten des ZK der SED mit den Bezirksleitungen in den jeweiligen Bezirksstädten und als weiterer Ausbauschritt bis in die Ebene der Kreise. Dazu waren zahlreiche Erweiterungen des ursprünglich geplanten Spinne-Netzwerkes erforderlich, die in der Regel einem groben Bezugsnetz zu den Bezirksstädten folgten und den weiteren Ausbau bis in die Kreise sicherstellten.
Mit dem Abschluss der Arbeiten an der sog. „Netzebene 1“ im Jahr 1956 waren alle Bezirksleitungen der SED über die Vermittlungen an den Turmstandorten erreichbar. Zunächst geschah dies jedoch noch über handvermittelte, drahtgebundene Verbindungen von Standort der Bezirksrichtfunkstelle in die Bezirksstadt.
Endziel war jedoch die automatische Vermittlung von Ferngesprächen oder Fernschreiben direkt in die Objekte der Bezirks- und Kreisleitungen über Richtfunk.
Dazu war eine weitere Ausbaustufe des RFN notwendig, welche in der Endkonsequenz auch alle damals vorhandenen 186 Kreisleitungen an das Netz anbinden sollte. Es wurde 1957 das sog. „KL-Programm“ verabschiedet. Zusammen mit dem schon früher begonnenen „S-Programm“ zum Bau der Richtfunktürme (zunächst der Stahlgittertürme, später der massiven Türme) war im Plan für das Jahr 1958 von der FUNDAMENT GmbH