Nachdem im Juni 1953 die Arbeiten am ursprünglich geplanten Ausgangsvorhaben Netzwerk „SPINNE“ gestoppt und die bis dahin errichteten Standorte bis 1954 in die alleinige Nutzung durch die SED überführt wurden, bestand das Problem leistungsfähiger, moderner, kabelbasierter Verbindungen in alle notwendigen Regionen für die inzwischen gegründete NVA noch immer. Der Großteil aller abzuwickelnden Dienstgespräche wurde über Postmietleitungen geführt. Man hatte zwar in einzelnen Projekten versucht, durch den Bau eigener Kabeltrassen, meist als Luftkabel, diesen Nachteil abzumildern. Dieses Verfahren in der gesamten Republik umzusetzen, war aber unmöglich. Die Anzahl nutzbarer Leitungswege war auf Grund der bereits vorhandenen massiven Auslastung der Weitnetzkabel stark minimiert und verfügbare Postmietleitungen bei weitem nicht ausreichend vorhanden, um auch nur annähernd den Gesprächsbedarf decken zu können. Die Masse der sicherzustellenden Standorte der KVP, und ab 1956 der NVA, befanden sich in Gegenden, die selten leistungsfähig abgedeckt waren.
Mitte des Jahres 1963 trafen sich dann Georg Reymann, Chef Nachrichten der NVA, und Helmut Weihrauch, Leiter der Abteilung Fernmeldewesen beim Büro des Politbüros der SED, zu Gesprächen, um eine mögliche Zusammenarbeit zwischen SED und NVA zu erörtern. Diese Gespräche waren sehr erfolgreich und man beschloss am 28.01.1964 u.a. folgendes:
(Auszüge aus dem Dokument vom 25.Januar 1965)
Grundsätzliches
Das ZK der SED erklärt sich bereit, auf Grundlage der ökonomischen Grundsätze der Politik der Partei Verbindungen des MfNV in den im Teil B festgelegten Umfange im Rahmen der Nachrichtenanlage des ZK der SED unter den folgenden und in den Teilen C – G enthaltenen Bedingungen mitzubetreiben. Das ZK der SED verzichtet damit auf die weitere Nutzung der noch in der Anlage enthaltenen Raum- und Bandbreitenreserven zugunsten des MfNV. Sinn und Zweck der Mitbenutzung besteht darin, dem MfNV für seine Zwecke zuverlässige, qualitativ hochwertige und von der Deutschen Post in der Regel unabhängige Nachrichtenwege über die Bezirks- und Kreisstädte zu den militärischen Objekten und Einrichtungen mit ökonomisch geringstem Aufwand zur Verfügung zu stellen.
Planung und Finanzierung
1.1 Baukapazitäten
Für Neubauten und Erweiterungen der Objekte der „Fundament GmbH, Technologie) werden durch das MfNV zweckgebunden für „Fundament GmbH, Baubüro“ geplant.
1.2 Ausrüstungen
1.2.1 Hauptgeräte und die dafür erforderlichen Finanzmittel werden vom MfNV geplant.
1.5 Betriebskosten
Der durch das MfNV zu tragende Teil an den Betriebskosten ergibt sich aus den Selbstkosten einschließlich der Abschreibungen der parteiinternen Einrichtungen, die auf beide Partner im Verhältnis der von ihnen genutzten Kanalkilometer aufgeteilt werden.
Sicherheit
1.4 Das Betreten der Objekte der Fernmeldeanlage der Partei durch Angehörige der NVA erfolgt
– mit Passierschein, den die Leitung Fernmeldewesen beim Büro des Politbüros des ZK der SED ausstellt
– mit Ausweis SZ-153, den ein noch festzulegender Personenkreis der NVA zum Betreten einzelner Objekte erhält.
2.1 Die 3 Neubauobjekte werden der Fernmeldeanlage der Partei eingegliedert und gemäß den vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei zur Sicherung des Nachrichtanlage SZ-153 erlassenen Richtlinien bewacht.